up|unternehmen praxis

Beschluss des G-BA zum Thema Kompressionsbandagierung formell rechtswidrig – BMG genehmigt trotzdem

Am 19.5.2016 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) zum langfristigen Heilmittelbedarf. Dabei änderte der G-BA auch die Leistungsbeschreibung der Lymphdrainage. Ob das rechtlich zulässig ist, ist fraglich – trotzdem hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss genehmigt.
Beschluss des G-BA zum Thema Kompressionsbandagierung formell rechtswidrig – BMG genehmigt trotzdem
© Fotolia: Cmon
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x