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G-BA beschließt Regelung zum langfristigen Heilmittelbedarf

Diagnosenliste in HeilM-RL aufgenommen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die langfristige Verordnungsmöglichkeit von Heilmitteln neu geregelt.
G-BA beschließt Regelung zum langfristigen Heilmittelbedarf
© G-BA
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