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Aufbewahrungsfristen beachten!

Platz schaffen im neuen Jahr

Aufbewahrungsfristen beachten!

Für Buchführungsunterlagen und Patientenakten gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen. Nach dem 31. Dezember 2009 können wieder einige Unterlagen vernichtet werden. Wir zeigen Ihnen welche.
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Jürgen Fitschen
08.01.2010 7:45

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