Wenn das Finanzamt kommt, ist Vorbereitung alles
Seit Anfang 2015 gelten neue Regelungen bei Kassenbüchern
Wenn das Finanzamt kommt, ist Vorbereitung alles
Eine Prüfung durch das Finanzamt kommt nicht aus heiterem Himmel. „Die sogenannten ‚Vorbehalte der Nachprüfung‘, die auf den Steuerbescheiden vermerkt sind, kündigen diese an“, erklärt Jürgen Koß, Steuerberater bei der BUST Steuerberatung in Hannover. Wenn drei Jahre nacheinander ein solcher Vorbehalt im Steuerbescheid erscheint, dann kann der Chef einer therapeutischen Praxis davon ausgehen, dass er auf der Prüfliste des Finanzamtes steht. Und es kommen noch weitere Faktoren zum Tragen.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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