Omas Kinderbetreuung ist bares Geld wert
Steuertipp
Omas Kinderbetreuung ist bares Geld wert
Eltern können die Kosten für Kinderbetreuung bei der Steuererklärung absetzen – auch wenn Oma auf die Kleinen aufpasst. Darauf weist der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) hin. Alle Eltern können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen – allerdings nur zu zwei Dritteln und bis maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Zudem es gibt einige Bedingungen zu beachten.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: