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Omas Kinderbetreuung ist bares Geld wert

Steuertipp

Omas Kinderbetreuung ist bares Geld wert

Eltern können die Kosten für Kinderbetreuung bei der Steuererklärung absetzen – auch wenn Oma auf die Kleinen aufpasst. Darauf weist der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) hin. Alle Eltern können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen – allerdings nur zu zwei Dritteln und bis maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Zudem es gibt einige Bedingungen zu beachten.
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