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Urteil: Arbeitgeberzuschuss auf Kinderbetreuungskosten anrechnen

Kosten für Kinderbetreuung können als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Zahlt der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss, wird dieser allerdings abgezogen, wie kürzlich zwei Finanzgerichte entschieden haben.
Urteil: Arbeitgeberzuschuss auf Kinderbetreuungskosten anrechnen
© ADragan
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