Urteil: Arbeitgeberzuschuss auf Kinderbetreuungskosten anrechnen
Kosten für Kinderbetreuung können als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Zahlt der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss, wird dieser allerdings abgezogen, wie kürzlich zwei Finanzgerichte entschieden haben.

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