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An diese Regeln müssen sich Praxisinhaber halten

Vorschriften der DGUV beachten

An diese Regeln müssen sich Praxisinhaber halten

Seit dem 1. Oktober 2014 gilt die neue Vorschrift zur Deutschen Gesetzlichen Unfallvorschrift (DGUV). In ihr findet sich ein Großteil der bisherigen Regelungen wieder. Damit besteht zwar kein unmittelbar dringender Handlungsbedarf für Unternehmer dennoch sollten sie zeitnah die neue Vorschrift sichten, vor allem im Hinblick auf die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten (SiB). Für die meisten Praxen bleibt aber alles bei Alten. up gibt Tipps, welche Regeln Praxisinhaber einhalten müssen, um der aktuellen DGUV gerecht zu werden.
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