Aushangpflichtige Gesetze in Therapiepraxen
Jeder Praxisinhaber ist in seiner Rolle als Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Gesetze und Vorschriften so am Arbeitsplatz auszuhängen, dass alle Mitarbeiter die aktuellen Fassungen jederzeit mühelos einsehen können.
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