Arbeitszimmer oft schwer absetzbar
Kölner Finanzgericht
Arbeitszimmer oft schwer absetzbar
Für Inhaber von Heilmittelpraxen hört die Arbeit nicht mit dem letzten Patienten auf, sondern dann folgt meistens noch die Büroarbeit. Doch wo erledigen? In der Praxis oder lieber im häuslichen Arbeitszimmer? Das Kölner Finanzgericht entschied jetzt in einem Urteil, dass ein solches Arbeitszimmer oft nur schwer absetzbar ist.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: