Wer krank ist, muss in der Regel nicht zum Personalgespräch
Krankgeschriebene Mitarbeiter müssen grundsätzlich nicht am Arbeitsplatz erscheinen, auch nicht zu einem Personalgespräch über die weitere Zusammenarbeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt kürzlich entschieden. Es könne aber auch Fälle geben, in denen ausnahmsweise eine solche Pflicht besteht.
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