Urteil: Patientin muss Ausfallgebühr für fünf nicht wahrgenommene Termine zahlen
Bei kurzfristigen Absagen dürfen Praxen eine Ausfallgebühr erheben, auch für mehrere Ausfälle. Das bestätigte jüngst ein Urteil des Amtsgerichts Burgwedel.
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