up|unternehmen praxis

Urteil: Google muss negative Bewertung löschen

Google muss eine negative Bewertung löschen, selbst wenn diese keinen Text enthält. Das hat das Landgericht Lübeck kürzlich entschieden. Bei einer Zuwiderhandlung riskiert das Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Urteil: Google muss negative Bewertung löschen
© iStock: DNY59
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x