Aufhebungsvertrag: So gelingt die gütliche Trennung
Arbeitsverhältnisse enden oft einseitig. Der Mitarbeiter kündigt, weil er unzufrieden ist oder eine andere Stelle gefunden hat. Oder der Praxischef muss sich von einem Angestellten trennen. Sind sich beide Seiten einig, dass sie in Zukunft lieber getrennte Wege gehen möchten, gibt es noch eine dritte Variante: den Aufhebungsvertrag.
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