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Unfall auf Arbeitsweg: Kosten steuerlich absetzen

Kommt es bei einer Fahrt aus beruflichen Gründen zu einem Unfall, können Betroffene die Kosten bei der Steuer absetzen. Dazu zählen beispielsweise die Reparaturkosten, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung sowie die Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht. Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten ist, dass der Unfall sich bei einer beruflich veranlassten Fahrt ereignet hat und die Unfallkosten weder durch den Arbeitgeber, den Unfallgegner oder eine Versicherung ersetzt wurden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Hamburg hin.
Unfall auf Arbeitsweg: Kosten steuerlich absetzen
© iStock: Peter Hermus
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