Datenschutz?…! Schweigepflicht und Datenschutz
Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden
Ein Urteil (AG Pforzheim, Az.: 13 C 160/19) behandelt die Übermittlung von Gesundheitsdaten ohne gültige Rechtsgrundlage. Ein Psychotherapeut übermittelte Gesundheitsdaten des Klägers an den Rechtsanwalt seiner (Ex-)Frau, welche diese Informationen in einem späteren Sorgerechtsstreit vor Gericht verwendete. Das Gericht billigte dem Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 € zu.
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