Extrabudgetäre Heilmittel-Verordnungen
Wie funktionieren sie und wie nützen sie der Patientenversorgung?
Rund 90 Prozent der Bevölkerung haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln (§ 32 SGB V) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Details zum Leistungsanspruch und zur Verordnung von Heilmitteln regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL). Sie ist bindend für die gesetzlich Krankenversicherten, die gesetzlichen Krankenversicherungen, die verordnenden Vertragsärztinnen und -ärzte sowie die Heilmittelerbringerinnen und -erbringer mit GKV-Zulassung. Der dazugehörige Heilmittelkatalog (HMK) ordnet die verordnungsfähigen Heilmittel konkreten Indikationen zu.

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