up|unternehmen praxis

Zusätzlicher Freibetrag für Familien muss anerkannt werden

Zusätzlicher Freibetrag für Familien muss anerkannt werden

Das Bundessozialgericht in Kassel hat in einem Grundsatzurteil festgelegt, dass die Krankenkassen Familien mit Kindern bei der Berechnung der maximal zulässigen Zuzahlungsbeträge besser stellen müssen als bisher. Praxisinhaber können ihre Patienten als Serviceleistung darauf aufmerksam machen, dass bei den Kassen jetzt für vier Jahre rückwirkend ein Überprüfungsantrag gestellt werden kann.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x