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Baden-Württemberg einigt sich auf umfassende Praxisbesonderheiten

KV bessert sinnvoll nach

Baden-Württemberg einigt sich auf umfassende Praxisbesonderheiten

Entspannung an der Verordnungsfront im Süden: Die KV Baden-Württemberg scheint für den Heilmittelbereich die Ausweitung der Praxisbesonderheiten vereinbart zu haben. Der – noch nicht veröffentlichte - Entwurf der neuen Praxisbesonderheiten bestätigt: Ärzte in Baden-Württemberg sollten sich in Zukunft mit Heilmittelverordnungen leichter tun.

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Dagmar Langeneck
10.01.2010 15:18

Das klingt nach den Problemen aus 2009 ganz erfreulich. Aber… Weiterlesen »

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