Baden-Württemberg einigt sich auf umfassende Praxisbesonderheiten
KV bessert sinnvoll nach
Baden-Württemberg einigt sich auf umfassende Praxisbesonderheiten
Entspannung an der Verordnungsfront im Süden: Die KV Baden-Württemberg scheint für den Heilmittelbereich die Ausweitung der Praxisbesonderheiten vereinbart zu haben. Der – noch nicht veröffentlichte - Entwurf der neuen Praxisbesonderheiten bestätigt: Ärzte in Baden-Württemberg sollten sich in Zukunft mit Heilmittelverordnungen leichter tun.
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