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DAK verbreitet Fehlinformationen

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zu Heilmittelverordnung:

DAK verbreitet Fehlinformationen

Müssen Zahnärzte gemäß Heilmittelkatalog verordnen? Ja, sagt die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) und hat angekündigt, Heilmittelverordnungen auf Muster 16 nicht mehr bezahlen zu wollen. Das ist falsch, bestätigte auf unsere Nachfrage die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Nutzen Sie unseren Musterbrief, um bei Rechnungskürzungen der DAK effektiv zu widersprechen und Zahnärzte korrekt zu informieren.

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