Übergangsregelung für zahnärztliche Verordnungen der AOK
Wie erwartet haben jetzt alle AOKen die Heilmittelerbringer darüber informiert, dass es für zahnärztliche Verordnung auf Muster 16 eine Übergangsfrist geben wird. Sollte also ein Zahnarzt nach dem 1. Juli die neuen Verordnungsvordrucke noch nicht nutzen, können Therapiepraxen auch „alte“ VO-Formulare annehmen, wenn die notwendigen Daten auf der Verordnung stehen.
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