Langfristiger Heilmittelbedarf im Beratungsverfahren
G-BA plant Änderung der HeilM-RL
Langfristiger Heilmittelbedarf im Beratungsverfahren
Die Verordnung im Rahmen des sogenannten langfristigen Heilmittelbedarfs ist so komplex, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Sitzung am 18.06.2015 entschieden hat, ein Beratungsverfahren zu diesem Thema einzuleiten. Das erklärte Ziel ist eine Anpassung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) zur Vereinfachung des Verfahrens. Die Patientenvertreter im G-BA drängten zudem auf eine zügige Anpassung der Indikationsliste.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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