Langfristiger Heilmittelbedarf: Diagnoseliste um sieben Krankheitsbilder erweitert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (18. März 2021) bekannt gegeben, dass die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf um sieben Krankheitsbilder erweitert wurde. Somit können Ärzte zukünftig auch für diese Diagnosen eine Verordnung wiederholt gleich für zwölf Wochen ausstellen.

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