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Bundesfinanzhof: Hausnotrufsystem steuerlich absetzbar

Bundesfinanzhof: Hausnotrufsystem steuerlich absetzbar

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können die Kosten für ein Hausnotrufsystem auch im Rahmen eines „betreuten Wohnens“ von der Steuer abgesetzt werden. Manche Patienten können es sich dadurch womöglich länger leisten, in den eigenen vier Wänden zu leben und dort ambulante Heilmitteltherapie zu beziehen.
Bundesfinanzhof: Hausnotrufsystem steuerlich absetzbar
© Oliver Raupach, CC-BY-SA-2.5
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