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Auch Krankenkassen müssen sich an Zahlungsziele halten

Abrechnungstipp GKV

Krankenkassen müssen die Honorarrechnungen der Leistungserbringer innerhalb vereinbarter Fristen bezahlen. Das funktioniert im Allgemeinen auch. Geschieht es einmal nicht, gelten für Krankenkassen dieselben Gesetze wie für jeden anderen säumigen Zahler: Im Ergebnis werden Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren fällig – aber nur dann, wenn Leistungserbringer das einfordern. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Auch Krankenkassen müssen sich an Zahlungsziele halten
© Fotolia: Zerbor
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Reiner Baltes
03.03.2016 22:00

“In den Rahmenverträgen mit den jeweiligen Krankenkassen sind Zahlungsziele vereinbart,… Weiterlesen »

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