Alte Heilmittel-Verordnungsvordrucke gelten bis Mitte 2017
Auch im neuen Jahr 2017 können Ärzte Heilmittel-Verordnungen auf den bisherigen Vordrucken ausstellen. Der GKV-Spitzenverband hat noch einmal bestätigt, dass alle GKV-Kassen im 1. Halbjahr 2017 keine Absetzung vornehmen werden, weil Ärzte auf den alten Vordrucken aus 2016 ihre Heilmittel verordnen.
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