AOKen und Ersatzkassen akzeptieren auch nach dem 1. Januar 2017 alte Verordnungsvordrucke
Ab 2017 gelten neue Heilmittel-Verordnungsformulare. GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben den 1. Januar als festen Stichtag vereinbart – alte Vordrucke sind ab dann also ungültig. Die AOKen sowie der vdek haben jetzt Kulanzregelungen verkündet: Wenn Ärzte trotzdem auf alten Formularen verordnen, werden sie die die Verordnungen erst einmal nicht absetzen.
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