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Europäischer Gerichtshof: Deutschland muss Umsatzsteuerbefreiung überarbeiten

In Deutschland ist die Umsatzsteuerbefreiung auf bestimmte Zusammenschlüsse im Gesundheitswesen beschränkt – was gegen geltendes EU-Recht verstößt, wie der Europäische Gerichtshof nun entschieden hat.
Foto von Metall-Statue der Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit
© iStock: Berezko
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