Heilmittelkatalog soll bis 2019 erneut und ohne Beteiligung der Heilmittelerbringer überarbeitet werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. September 2017 den Beschluss gefasst, die Heilmittel-Richtlinie und den Heilmittelkatalog bis Anfang 2019 zu überarbeiten. Dabei soll gerade der Heilmittelkatalog „entschlackt“ werden. Es soll weiterhin identifiziert werden, ob ein möglicher „Beratungsbedarf zur Überprüfung der Evidenz von Heilmitteln, gegebenenfalls auch in Bezug auf ergänzende Heilmittel“ vorliegt. Die Beratung erfolgt gemäß Verfahrensordnung des G-BA unter Ausschluss der Heilmittelerbringer.
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