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Mitarbeiter durch betriebliche Altersvorsorge unterstützen: Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt auch für Therapiepraxen

Es gibt für Therapeuten eine sehr gute Möglichkeit Mitarbeiter an die Praxis zu binden. Statt einer klassischen Gehaltserhöhung können sie den angestellten Therapeuten eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Denn davon haben beide Seiten mehr. Praxisinhaber zahlen dann einfach wie bei einer klassischen Betriebsrente unterschiedlich hohe Beträge in Versicherungen ein.
Mitarbeiter durch betriebliche Altersvorsorge unterstützen: Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt auch für Therapiepraxen
© iStock: Animaflora
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