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Keine Quittung? Eigenbeleg reicht oftmals auch – Finanzämter erkennen selbst erstellte Belege als Notlösung an

Es kommt immer wieder vor, dass eine Rechnung oder Quittung für Praxisausgaben verloren geht. Das ist ärgerlich, denn ohne Beleg erkennt das Finanzamt die Betriebsausgaben in der Regel nicht an. Doch es gibt eine (Not-)Lösung: den sogenannten Eigenbeleg. Vorausgesetzt, er ist korrekt ausgestellt und bleibt die Ausnahme.
Keine Quittung? Eigenbeleg reicht oftmals auch - Finanzämter erkennen selbst erstellte Belege als Notlösung an
© iStock: andresr
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