Keine Quittung? Eigenbeleg reicht oftmals auch – Finanzämter erkennen selbst erstellte Belege als Notlösung an
Es kommt immer wieder vor, dass eine Rechnung oder Quittung für Praxisausgaben verloren geht. Das ist ärgerlich, denn ohne Beleg erkennt das Finanzamt die Betriebsausgaben in der Regel nicht an. Doch es gibt eine (Not-)Lösung: den sogenannten Eigenbeleg. Vorausgesetzt, er ist korrekt ausgestellt und bleibt die Ausnahme.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: