G-BA: Frist für Behandlungsbeginn bleibt bei 28 Tagen
Bis die neuen Heilmittel-Richtlinien für Ärzte und Zahnärzte in Kraft treten, bleiben Heilmittelverordnungen weiterhin 28 Tage gültig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern (17. September 2020) beschlossen. Ohne diese Verlängerung wäre die derzeit gültige Sonderregelung zum 1. Oktober 2020 ausgelaufen und wegen der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen HeilM-RL die in der aktuellen Version vorgegebene Frist von 14 Tagen wieder gültig geworden.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.