G-BA: Frist für Behandlungsbeginn bleibt bei 28 Tagen
Bis die neuen Heilmittel-Richtlinien für Ärzte und Zahnärzte in Kraft treten, bleiben Heilmittelverordnungen weiterhin 28 Tage gültig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern (17. September 2020) beschlossen. Ohne diese Verlängerung wäre die derzeit gültige Sonderregelung zum 1. Oktober 2020 ausgelaufen und wegen der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen HeilM-RL die in der aktuellen Version vorgegebene Frist von 14 Tagen wieder gültig geworden.

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