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Gütersloh und Warendorf: Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen in den nordrhein-westfälischen Landkreisen Gütersloh und Warendorf dürfen Vertragsärzte mit Sitz in einem der beiden Landkreise befristet bis zum 14. Juli 2020 wieder telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Diese Information veröffentlichte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 26. Juni 2020.
Gütersloh und Warendorf: Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung
© iStock: AnnettVauteck
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