up|unternehmen praxis

Sonderregelungen für Heilmittelbereich bis 30. September 2021 verlängert

Die für den Heilmittelbereich beschlossenen Ausnahmeregelungen, die die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband 2020 aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen haben, wurden nun bis zum 30. September 2021 verlängert. Heilmittelerbringer können weiterhin die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen, auch die Videotherapie ist weiter möglich. Bestehen bleiben zudem die Fristen für den Behandlungsbeginn und die Unterbrechungsfrist für Behandlungen.
Sonderregelungen für Heilmittelbereich bis 30. September 2021 verlängert
© iStock: Aldo Ottaviani
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x