up|unternehmen praxis

Corona-Sonderregelungen für verordnete Leistungen bis Ende März verlängert

Aufgrund des anhaltenden dynamischen Infektionsgeschehens werden die geltenden Corona-Sonderregelungen für ärztlich verordnete Leistungen erneut verlängert – und zwar bis zum 31. März 2021. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute (21. Januar 2021) bekannt gegeben.
Corona-Sonderregelungen für verordnete Leistungen bis Ende März verlängert
© iStock: BrianAJackson
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x