Corona-Sonderregelungen für verordnete Leistungen bis Ende März verlängert
Aufgrund des anhaltenden dynamischen Infektionsgeschehens werden die geltenden Corona-Sonderregelungen für ärztlich verordnete Leistungen erneut verlängert – und zwar bis zum 31. März 2021. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute (21. Januar 2021) bekannt gegeben.
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