Podologen müssen bis zum 30. Juni neuen Vertrag anerkennen
Seit Anfang des Jahres haben die Berufsverbände der Podologen den ersten bundesweit einheitlichen Rahmenvertrag nach § 125 SGB V. Podologie-Praxen mit Kassenzulassung müssen den neuen Vertrag innerhalb von sechs Monaten schriftlich anerkennen. Wer die Frist bis zum 30. Juni 2021 nicht einhält, muss das Zulassungsverfahren für seine Praxis neu durchlaufen, erinnert der Deutsche Verband für Podologie.
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