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Podologen: Anerkennungsfrist bis zum 30. September verlängert

Podologie-Praxen mit Kassenzulassung bekommen mehr Zeit, den neuen bundesweit einheitlichen Rahmenvertrag nach § 125 SGB V schriftlich anzuerkennen. Die Frist wurde bis zum 30. September 2021 verlängert.
Podologen: Anerkennungsfrist bis zum 30. September verlängert
© 123rf.com
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Herr Olav Gerlach
08.07.2021 12:52

Nanu? Wieso dieser Schritt? Wurde die GKV etwas nervös weil… Weiterlesen »

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