Rahmenverträge
Rahmenverträge
GKV-Spitzenverband lehnt Vertragskündigung der Logopädieverbände ab
Stand: 16. Oktober 2023. Der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl), der Deutsche Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopäde (dbs) und LOGO Deutschland hatten fristgerecht zum 31. Dezember 2023 den Versorgungsvertrag sowie die Vergütungsvereinbarung zum 30. Juni 2024 gekündigt. Gleichzeigt haben die drei Verbände den GKV-Spitzenverband gebeten, zeitnah die Verhandlungen für …
Logopädie-Verbände kündigen Versorgungsvertrag mit dem GKV-Spitzenverband
Stand: 27. September 2023. Die Logopädie-Verbände LOGO Deutschland, der Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs) sowie der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) haben am 25. September 2023 gemeinsam den GKV-Spitzenverband über die Kündigung des Rahmenvertrags zum 31. Dezember 2023 informiert.
Heilmittel-Richtlinie und Versorgungsverträge geben den Rahmen für Therapieberichte vor
Die Heilmittel-Richtlinie regelt, dass Ärztinnen und Ärzte Therapieberichte über die Heilmittelverordnung (VO) anfordern können (vgl. § 16 Abs. 7). Die Versorgungsverträge regeln die Details – oder in manchen Fällen auch nicht. Welche Vorgaben für Eure Berufsgruppe gelten, haben wir hier kurz für Euch zusammengefasst.
Absetzungen: eigentlich selten und sogar vermeidbar
In den letzten Monaten haben wir immer wieder über Absetzungen berichtet, die seitens der Kassen ungerechtfertigt waren – siehe Seite 30. Aber wie viele Absetzungen gibt es überhaupt? Welche sind von Seiten der Heilmittelerbringerpraxen vermeidbar? Und was sind die häufigsten Gründe für Absetzungen? Darüber haben wir mit Michael Reimann, Unternehmensbereichsleiter Heilmittel bei der AOK Niedersachen …
DGUV: Seit April gibt es neue Verordnungsvordrucke
Für Versicherte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es seit 1. April neue Verordnungsvordrucke. Ärztinnen und Ärzte können aber die alten Vordrucke noch bis Ende Oktober 2023 nutzen, teilte der Bundesverband selbständiger Therapeuten (IFK) kürzlich mit. Zum 1. April 2023 war ein neuer Rahmenvertrag in Kraft getreten, der für alle …
Nur Selbstabrechner können bei Absetzungen einen Verzugsschaden berechnen
Eine Krankenkasse setzt eine Verordnung ab und zahlt die Rechnung nicht. Nun könnt Ihr Widerspruch einlegen (siehe Seite 27) und eine Verzugspauschale und Verzugszinsen berechnen. Aber Achtung: Einen Verzugsschaden könnt Ihr nur in Rechnung stellen, wenn Ihr selbst abrechnet. Der Grund dafür sind die rechtlichen Bestimmungen dazu:
Ab 1. April: Neue BG-Rahmenverträge DGUV/SVLFG in der Ergotherapie
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sowohl mit dem Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) sowie mit dem Deutschen Verband Ergotherapie (DVE) einen neuen Rahmenvertrag geschlossen. Die Verträge treten am 1. April 2023 in Kraft. Außerdem gibt es einen neuen Fragen-Antworten-Katalog …
Ausgaben für GKV-Verwaltung wachsen stärker als für Heilmittel
Das Bundesgesundheitsministerium hat die ersten vorläufigen Zahlen zur finanziellen Entwicklung der GKV für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Heilmittelausgaben sind um 7 Prozent gewachsen, und das ist weniger als der Zuwachs der Verwaltungskosten der GKV, die um immerhin 7,2 Prozent gestiegen sind. Vor einem Jahr wiesen die gleichen Statistiken der …
Physiotherapie: Neuer Rahmenvertrag mit der DGUV
Die maßgeblichen Physiotherapieverbände haben sich mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf einen neuen Rahmenvertrag geeinigt, wie die Berufsverbände mitteilen. Der neue Rahmenvertrag soll ab dem 1. April 2023 gelten.
Schritt 2: Das Team mit ins Boot holen
Um private Zusatzleistungen erfolgreich verkaufen zu können, müssen Therapeuten sie anbieten und Patienten die Angebote annehmen. Es ist also wichtig, dass Du Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ins Boot holst und sie von privaten Zusatzleistungen überzeugst. Nur dann können sie diese Überzeugung auch authentisch weitergeben und die Angebote erfolgreich verkaufen.
Schritt 1: Rechtliche Vorgaben kennen
Ja, Du darfst Patienten, die für eine GKV-Behandlung in die Praxis kommen, private Zusatzleistungen anbieten. Das ist in den Rahmenverträgen ausdrücklich erlaubt. Es gibt nur die Einschränkung, dass die Privatleistung nicht zur Bedingung für die GKV-Behandlung werden darf.
Höhere Minutenpreise durch Parallel- und Gruppenbehandlungen: Physiotherapie
In der Physiotherapie gibt es keine extra ausgewiesenen Preise für unterschiedliche Gruppengrößen. Aber es gibt KG-Gerät. Diese Behandlung wird als parallele Einzelbehandlung durchgeführt. Ihr solltet sie immer mit drei Personen, so wie es auch in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist, durchführen. Damit erzielt Ihr einen sehr guten Minutenpreis.
Höhere Minutenpreise durch Parallel- und Gruppenbehandlungen
In allen drei Berufsgruppen gibt es die Möglichkeit, mehrere Patienten gleichzeitig zu behandeln. Das kann sich für Euch wirtschaftlich lohnen, wenn Ihr genau schaut, welche Gruppengröße den besten Umsatz erzielt – natürlich berücksichtigen wir auch, welcher Aufwand entsteht.
Realistische Behandlungszeit bestimmen: Logopädie
Die Leistungsbeschreibungen in der Logopädie sind anders als in der Ergo- und Physiotherapie. Logopäd:innen finden in ihrer Leistungsbeschreibung zwar auch Beschreibungen zu den einzelnen Maßnahmen wie Stimm- oder Sprechtherapie, für sie sind aber eher die Behandlungszeiten (30, 45 und 60 Minuten) interessant, die die Ärzt:innen verordnen.
Realistische Behandlungszeit bestimmen
Schon mal nachgerechnet, mit welcher Leistung man wie viel (oder wenig) Umsatz in der Praxis erzielt? Der Einfluss, den Ihr als Praxisinhaber: in auf die Höhe des Umsatzes habt, ist größer als viele denken. Rechnet einfach einmal aus, wie sich Umsätze optimieren lassen und berücksichtigt das in Zukunft auch bei der Terminplanung.
Neue Verhandlungsstrukturen: Lieber eigene Vorschläge entwickeln
Der GKV-Spitzenverband wirft mit seiner Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Frage auf, wer in Zukunft die Heilmittelbranche vertreten soll. Diese Frage ist ein Thema, das allen Heilmittelverbänden schon länger auf die Füße zu fallen droht. Denn die Heilmittelbranche ist sich in vielem uneinig, die Verhandlungsergebnisse mit der GKV sind mäßig und …