Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG
1. Juli 2024: Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Ernährungstherapeuten bekommen Anbindung an die TI erstattet
Damit 2026 die Einführung der elektronischen Heilmittel-Verordnung reibungslos abläuft, müssen alle Heilmittelpraxen in der Lage sein, die Verordnung elektronisch abzurufen. Dafür müssen sie sich an die Telematikinfrastruktur anbinden, zunächst ist dieser Anschluss noch vollkommen freiwillig. Die im Zusammenhang mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur verbundenen Ausstattungs- und weiteren Betriebskosten werden ab dem 1.7.2024 allen Heilmittelerbringern auf der Grundlage der entsprechend vereinbarten Finanzierungsregelungen mit dem GKV-Spitzenverband erstattet. (Physiotherapeuten schon ab 2021/22)
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