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Erhöhung einiger Beihilfesätze für Heilmittel zum 1. Januar 2022

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in der Bundesbeihilfeverordnung (BbhV) einige beihilfefähige Höchstbeiträge für Heilmittel erhöht. Diese steigen beispielsweise im Bereich Krankengymnastik und Manuelle Lymphdrainage. Neu hinzu kommt die Position „Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person“. Hier liegt der beihilfefähige Höchstbetrag bei 55 Euro.
Erhöhung einiger Beihilfesätze für Heilmittel zum 1. Januar 2022
© iStock: Aor Pattanawadee
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Hartmut Göddel
20.07.2022 16:45

Das ist sehr interessant, aber nicht informativ. Ich versuche verzweifelt… Weiterlesen »

Yvonne Millar
22.07.2022 8:35
Antworten an  Hartmut Göddel

Guten Morgen Herr Göddel, da haben Sie völlig recht. Es… Weiterlesen »

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