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Digitalisierung? TI? ePA? – Viele Fragen, wir haben Antworten

Am 30. August hat das Bundeskabinett das Vorhaben zum Digital-Gesetz (DigiG) sowie zum Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) beschlossen. Damit soll unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten sowie das eRezept als Standard eingeführt werden.

Digitalisierung? TI? ePA? – Viele Fragen, wir haben Antworten

Beihilfebeträge sind keine Preisliste

Für Eure Praxis sind Beihilfepatientinnen und -patienten ähnlich zu behandeln, wie Privatversicherte. Das sehen Eure Beihilfepatient:innen jedoch oft anders und wollen mit Euch diskutieren, wenn sie feststellen, dass Beihilfestelle bzw. PKV die Rechnung nicht voll erstatten. Lasst Euch auf diese Diskussionen nicht ein. Eure Preise müssen höher sein als die …

Gute Nachricht für Beihilfepatienten: Befundposition in der Physiotherapie auch ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig

„Ist die Befundposition in der Physiotherapie beihilfefähig, auch wenn sie nicht ärztlich verordnet wurde?“ Diese Frage stellten uns in letzter Zeit einige Leser:innen. Daher haben wir beim Bundesverwaltungsamt (BVA) nachgefragt, wie es mit der Vergütung der Befundposition (Nr. 3 der Leistungen der Höchstbeiträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel, Bereich Krankengymnastik) …

Bundesbeihilfebeträge steigen – Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die eigene Preiskalkulation zu überprüfen

Zum 1. Mai 2023 wurden die beihilfefähigen Höchstbeträge angehoben. Aber was bedeutet die Erhöhung für Euch als Leistungserbringer:innen eigentlich? Nichts. Denn Eure Privatpreise legt Ihr selbst fest. Nehmt sie aber als Erinnerer, um jetzt einen Blick auf Eure Privatpreise zu werfen.

Der Staat will höhere Selbstbeteiligung seiner Beamten an Heilmittelkosten

Die Bundesbeihilfe soll zum 1. Mai so angehoben werden, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge dann knapp zwei Prozent über den aktuellen GKV-Honoraren liegen. In der Konsequenz werden dann Beamt:innen mit deutlich höheren Selbstbeteiligungen rechnen müssen.

Vier Gründe, warum Sie Privatpatienten mit hohen Preisen überzeugen

Ganz richtig, die Überschrift lautet: MIT hohen Preisen überzeugen, nicht VON. Dieser kleine aber feine Unterschied beschreibt auch schon, worum es hier geht: Hohe Preise sind nichts, wofür sich die Praxis rechtfertigen oder gar schämen muss. Ganz im Gegenteil, sie sind ein Zeichen von Qualität und hochwertiger Arbeit.

Über Preiserhöhungen spricht man nicht (mehr als nötig)

Wenn sich Praxisinhaber dafür entscheiden, die Privatpreise zu erhöhen bzw. sie endlich auf ein angemessenes Niveau anzupassen, müssen sie das nicht an die große Glocke hängen. Im Supermarkt hängt schließlich auch kein Schild am Eingang: Achtung – Butter und Milch kosten ab heute mehr.

Gebührenübersicht für Therapeuten

Die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) sorgt dafür, dass Honorare für Privatleistungen transparent, nachvollziehbar und vorhersehbar sind. Mit ihren Preis- und Leistungsbeschreibungen gibt sie Sicherheit und Orientierung, wenn es darum geht, Privatpreise für die Praxis festzulegen.

Preismodell festlegen

Sie haben den Mindestumsatz ermittelt und sich für eine Strategie entschieden. Nun müssen Sie noch die konkreten Preise festlegen. Auch hier gilt wieder: Praxisinhaber entscheiden sich für das, was am besten zur Praxis passt. Sie können Fixkosten für klar definierte Leistungen festlegen, Honorare über Minutenpreise errechnen oder die GKV-Vergütung als …

Hoch, mittel oder niedrig: Welche Preisstrategie verfolgt die Praxis?

Zur Festlegung der Privatpreise gehört mehr als reines Rechnen. Praxisinhaber müssen sich auch bewusst sein, welche Ziele sie damit verfolgen und eine Strategie entwickeln, um diese Ziele zu erreichen. Wie sollen Patienten die Praxis wahrnehmen? Was sollen sie darüber sagen? Welche Patienten sollen in Praxis kommen? Spielt das Unternehmerische oder …

Was kostet eine Stunde Therapie?

Nicht die Beihilfesätze, nicht die PKV, allein die Praxisinhaber sind für die Festlegung der Privatpreise verantwortlich. Das ist gut, bringt aber natürlich auch eine gewisse Herausforderung mit sich. Denn somit ist es die Aufgabe des Praxisinhabers nun für jede Leistung den passenden Preis festzulegen. Was vielleicht zunächst ein wenig abschreckend …

Sechs Wahrheiten über Privatpreise

Für GKV-Behandlungen verhandeln Heilmittelverbände und GKV-Spitzenverband über die Preise und legen diese verbindlich fest. Bei Privatpatienten sieht das ganz anders aus. Hier bestimmt der Praxisinhaber, was die Leistungen kosten und schließt einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten – auch wenn die Privaten Krankenversicherer ihren Versicherten gern etwas anderes erzählen.

Themenschwerpunkt 6.2022: Mit höheren Preisen zum Erfolg

Sind Ihre Privatpreise noch wirtschaftlich, angesichts steigender Inflation, höher Energiekosten, gestiegener Benzinkosten usw.? Vergleicht man die Entwicklung der PKV-Honorare mit denen der GKV wird deutlich: Die Steigerung der PKV-Honorare bleibt hinter denen der GKV zurück (s. Heilmittelbranche in Zahlen up 4-2022). Vereinfacht ausgedrückt könnte man auch sagen: Die Behandlungen für …

Bundesbeihilfe passt Heilmittelverzeichnis an

Bei einigen Leistungen des Heilmittelverzeichnisses steigen zum 1. Januar 2022 die beihilfefähigen Höchstbeträge der Bundesbeihilfe. Außerdem ist das Heilmittelverzeichnis um die sogenannten Berichts-Positionen sowie podologische Leistungen ergänzt worden. Es handelt sich dabei um die Übernahme jener Leistungen in das Verzeichnis, die im Rahmen der bundeseinheitlichen Versorgungsverträge neu in die Leistungsbeschreibung …

Erhöhung einiger Beihilfesätze für Heilmittel zum 1. Januar 2022

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in der Bundesbeihilfeverordnung (BbhV) einige beihilfefähige Höchstbeiträge für Heilmittel erhöht. Diese steigen beispielsweise im Bereich Krankengymnastik und Manuelle Lymphdrainage. Neu hinzu kommt die Position „Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person“. Hier liegt der beihilfefähige Höchstbetrag bei 55 Euro.

Auch Bundesbeihilfe zahlt Hygienepauschale bis Ende 2020

Nachdem die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Corona-bedingte Hygienepauschale bis zum Ende des Jahres verlängert haben, wird auch die Bundesbeihilfe die Aufwendungen für Hygienemaßnahmen erstatten. Das meldete der Landesverband Bayern des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK).

Praxisorganisation in Corona-Zeiten: Teil 1 - Hygiene

Bundesbeihilfe: Pauschale für Hygiene-Mehraufwand

Wie die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligt sich nun auch die Bundesbeihilfe an den Mehrkosten, die durch die aufwändigen Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie in den Heilmittelpraxen entstehen – befristet bis zum 30. September 2020.

Gut zu wissen…. - Kennen Sie schon diese Corona-Hilfsmaßnahmen?

Preise für Privatleistungen: „Den Schwung nutzen, um über die neuen beihilfefähigen Höchstsätze hinauszuspringen“

Interview mit Björn Schwarz, IHK-Prüfer und Dozent an der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein sowie der Universität Hamburg Die „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel“ wurden endlich erhöht. Viele Praxisinhaber orientieren sich jedoch an dieser Liste und leiten daraus ihre Privatpreise ab. Björn Schwarz erklärt, wie und warum Therapeuten ihre Privatpreise höher ansetzen …

Preise für Privatleistungen: „Den Schwung nutzen, um über die neuen beihilfefähigen Höchstsätze hinauszuspringen“

Themenschwerpunkt Beihilfe: Höchstsätze angepasst

Mit der Veröffentlichung der Änderung der Bundesbeihilfeverordnung am 30. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt gelten für die meisten Beamten in Deutschland jetzt leicht verbesserte Erstattungsmöglichkeiten für Heilmittel-Honorare. Dennoch bleibt die Anpassung der Beihilfe immer noch weit hinter der realen Preisentwicklung für Therapie zurück und dürfte nichts an der Preispolitik der einzelnen …

Zeit ist kostbar: Sieben Fehler, mit denen Sie oft Ihre Zeit verschwenden

Vier Gründe, warum die Beihilfe nicht als Preisliste taugt

Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) hat eine neugefasste Liste der „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel“ bekommen. Damit werden die Beihilfesätze zwar erhöht, eignen sich aber immer noch nicht als Preisliste. Hier finden Sie die vier Gründe, warum die Beihilfe nicht als Preisliste taugt.

Vier Gründe, warum die Beihilfe nicht als Preisliste taugt