G-BA berät über Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 beschlossen, ein Beratungsverfahren zur Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie einzuleiten. Dabei geht es um die Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 HeilM-RL) insbesondere mit Blick auf schwere neuromuskuläre Erkrankungen.
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