Logopädie: Ab 1. September 2022 wieder Videotherapie möglich

Artikel 1 der Vereinbarung regelt, wie und unter welchen Bedingungen Videotherapie erbracht werden kann. Die neuen Positionsnummern für die Abrechnung sowie die höheren Preise, auf die sich GKV und Verbände vorübergehend verständigt haben, finden sich in Artikel 2.
Die Übergangsvereinbarung definiert den unmittelbaren persönlichen Kontakt als fachlichen Standard für die Therapie und begrenzt den Anteil der Leistungen, die ein zugelassener Leistungserbringer im Kalenderjahr telemedizinisch erbringen darf auf 30 Prozent. Die erste Therapieeinheit eines Verordnungsfalls muss in Präsenz stattfinden, ebenso Erst- und Bedarfsdiagnostik sowie Verlaufskontrollen. Weiterhin muss die Praxis zertifizierte Anbieter nutzen, die auf der Seite des GKV-Spitzenverbands aufgelistet sind.
Die Videotherapie muss in den Praxisräumen stattfinden. Eine Ausnahme gibt es für schwangere Therapeutinnen, die bereits laufende Therapien von Zuhause aus fortführen können, um ein betriebsbedingtes Beschäftigungsverbot nach § 13 Mutterschutzgesetz zu vermeiden.
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