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Anspruch auf Haushaltshilfe während Reha auch bei geteilter Hausarbeit

Muss ein Ehepartner zu einer medizinischen Reha, kann Anspruch auf eine Haushaltshilfe bestehen – sofern sich das Ehepaar die Hausarbeit teilt. Wie das Hessische Landessozialgericht kürzlich entschieden hat, kann die Rentenversicherung den Antrag nicht pauschal mit dem Hinweis ablehnen, dass der Partner den Haushalt alleine bewältigen muss (Az.: L 2 R 360/18). Ob ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht, hänge davon ab, ob die Funktionsfähigkeit der konkreten Haushaltsorganisation durch einen Partner erhalten bleibt oder nicht.
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© iStock: Xsandra

Im konkreten Fall geht es um ein Ehepaar mit zwei Kindern, vier und acht Jahre. Der Mann arbeitet Vollzeit, die Frau Teilzeit. Den Haushalt führen beide. Da der Mann zu einer fünfwöchigen stationären, medizinischen Reha musste, die Frau schwanger war und der Entbindungstermin kurz bevorstand, beantragte er bei der Rentenversicherung eine Haushaltshilfe. Diese lehnte den Antrag jedoch ab, mit der Begründung, dass die Hauptlast der Haushaltsführung aufgrund der Teilzeitbeschäftigung eh bei der Frau liegen würde. Der Fall landete vor dem Hessischen Landessozialgericht, welches Zugunsten des Ehepaars urteilte. Da der Ausfall des Ehemanns die Funktionsfähigkeit der konkreten Haushaltsorganisation infrage stellt, müssen dem Ehepaar die 2.058 Euro für die in der Zwischenzeit selbst organisierte Haushaltshilfe zurückerstattet werden.

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