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Seit November 2022 Krankengeldanspruch für Begleitpersonen

Personen, die Menschen mit Behinderung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt begleiten, haben seit dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld. Das hat der Gesetzgeber so geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun eine Richtlinie erstellt, die festlegt, wann eine Begleitung bei einem stationären Aufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie eine entsprechende Bescheinigung zu verfassen ist.
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© KTM_2016

Eine Begleitperson kann etwa erforderlich sein, um die bestmögliche Kommunikation mit den Patient:innen zu gewährleisten, um die Begleitung in das therapeutische Konzept während des Krankenhausaufenthalts bzw. in die anschließenden Maßnahmen einzuweisen oder um bei fehlender Kooperations- und Mitwirkungsfähigkeit die mit dem stationären Aufenthalt verbundene Belastungssituation besser meistern zu können. Der medizinische Bedarf kann auf der Verordnung von Krankenhausbehandlung bescheinigt werden. Alternativ ist es möglich, eine entsprechende Bescheinigung unabhängig von einer konkreten Einweisung auszustellen, die bis zu zwei Jahre gültig bleibt.

Mehr dazu auf der Website der G-BA: https://tinyurl.com/2cew7tm9

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