Quarantäne im Urlaub: Tage werden Jahresurlaub gutgeschrieben
Wer im Urlaub wegen einer Infektionskrankheit in Quarantäne muss, hat künftig das Recht, sich den verpassten Urlaub gutschreiben zu lassen. Möglich macht dies eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Nach dem neuen § 59 Abs. 1 IfSG sind Quarantänezeiten nicht mehr auf den Urlaub anzurechnen. Dies gilt allerdings nur für Fälle ab dem 17. September 2022 bei entsprechendem Nachweis, eine Rückwirkung ist ausgeschlossen.
In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung war diese Frage lange umstritten. Während die meisten Entscheidungen nur im Falle einer Corona-Erkrankung den Anspruch auf Nachgewährung von Urlaub zugestanden, kam das Landesarbeitsgericht Hamm zu einer gegenteiligen Entscheidung (Az.: 5 Sa 1030/21). Noch im August 2022 hatte daraufhin das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgerufen, eine Entscheidung zu treffen. Doch der deutsche Gesetzgeber kam den europäischen Richtern mit der IfSG-Änderung von Mitte September zuvor.
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