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Ergotherapeutische Umschulung wird ab 1. Juli 2023 wieder gefördert

Die ergotherapeutische Umschulung wird ab dem 1. Juli 2023 wieder gefördert. Im Rahmen des Bürgergeldgesetzes ist künftig auch Beziehern nach SGB II, also Menschen mit Grundsicherung, eine Umschulung möglich, wie der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) kürzlich meldete. Die Änderung durch das Bürgergeld-Gesetz tritt zum 01.07.2023 in Kraft.

Laut BED hatte das im November 2011 beschlossenen „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ und die „Ergänzenden Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung“ schwere Folgen für die Berufsgruppe der Ergotherapeut:innen und die anderen Heilmittelberufe. Denn: Mit der Neuregelung in § 180 wurde das dritte Ausbildungsjahr der ergotherapeutischen Umschüler:innen seit 2011 nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Folge: Es kam zu etlichen Förderungsablehnungen.

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