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Physiotherapie: Neuer Rahmenvertrag mit der DGUV

Die maßgeblichen Physiotherapieverbände haben sich mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf einen neuen Rahmenvertrag geeinigt, wie die Berufsverbände mitteilen. Der neue Rahmenvertrag soll ab dem 1. April 2023 gelten.
Frühjahrs-Ausmisten in der Praxis
© LSOphoto

Neu eingeführt wurde die Möglichkeit der Doppelbehandlung bei komplexen Verletzungsmustern. Außerdem gibt es neue Regelungen zu Behandlungsbeginn, Unterbrechungsfristen und Langzeitverordnungen. Auch eine Vergütungserhöhung soll es geben. Die Einspruchsfrist der Versicherungsseite für die neue Preisliste der A-Positionen laufe allerdings noch bis zum 21. März 2023, so PHYSIO DEUTSCHLAND.

Den neuen Rahmenvertrag findet Ihr hier: https://tinyurl.com/dguv-vertrag

Den abgestimmtenFragen-Antworten-Katalog dazu hier: https://tinyurl.com/dguv-fak

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