Podologie: Preise steigen ab 1. Juli in zwei Stufen um 12,7 Prozent
Die Preise für podologische Leistungen werden in den kommenden zwölf Monaten in zwei Stufen um insgesamt 12,7 Prozent erhöht. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände für Podologie geeinigt. Ab 1. Juli 2023 steigt die Vergütung um rund sieben Prozent, nach einem Jahr erfolgt dann zum 1. Juli 2024 eine weitere Steigerung um rund fünf Prozent. Am stärksten angehoben werden Leistungen für Hausbesuche – deren Vergütung steigt über die gesamte Vertragslaufzeit um 25,4 Prozent, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Darüber hinaus haben die Vertragspartner den Vertrag nach § 125 SGB V um klarstellende Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt. So gibt es laut Mitteilung ab 1. Juli 2023 die neue abrechenbare Position „Erstbefundung klein“. Ferner wurde jetzt vertraglich festgelegt, dass es für jeden Nagel eine eigene Verordnung geben muss.