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TI-Finanzierung: BMG legt monatliche Pauschale für Ärzte fest

Stand 29. Juni 2023. Nachdem sich Ärztevertreter und GKV nicht auf eine neue Finanzierung der Anbindung an die Telematikinfrastruktur einigen konnten, musste das Bundesgesundheitsministerium entscheiden. Kurz vor Auslaufen der alten Finanzierungsregeln zum 30. Juni 2023 hat das BMG nun die neuen Eckdaten festgelegt. Sie gelten ab dem 1. Juli 2023 – übrigens nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für Physiotherapeut:innen, denn deren Finanzierungsvereinbarung ist an die der Ärzteschaft gekoppelt.
Während es bei der TI stockt, erleichtern andere digitale Lösungen den Praxisalltag
© filo

Wie die ÄrzteZeitung berichtet, soll die Höhe der monatlichen Pauschale von der Größe der Praxis und dem Zeitpunkt der Ausstattung mit Konnektoren, Kartenlesern und anderen Komponenten für die Nutzung der Telematikinfrastruktur abhängen. Von einem mittleren dreistelligen Betrag ist die Rede.

Die ÄrzteZeitung berichtet unter Berufung auf Informationen aus dem BMG, dass sich die“ Pauschale offenbar aus der Summe der bisherigen monatlichen Betriebskosten, die einer Praxis bisher entstanden sind, und den anteiligen Investitionskosten pro Monat“ zusammensetzen. Auch die technisch vorgegebene Lebensdauer der Komponenten werde dabei berücksichtigt.

Konkretere Zahlen liefert eine Beispielrechnung des BMG: Danach würde „eine bestehende Arztpraxis mit zwei Ärzten, deren TI-Erstausstattung vor 2021 erfolgte und die den Konnektor noch nicht getauscht hat, eine monatliche Zahlung von 237,78 Euro (inkl. MWSt) erhalten.“

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Carmen Hegger
29.06.2023 9:43

Wie sieht es aus, wenn man als Psychotherapeut jetzt erstmalig… Weiterlesen »

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