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Gescheiterte Verhandlungen: TI-Finanzierung wird zur Chefsache

Bis Ende April 2023 sollten der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sich über die Höhe der monatlichen Erstattung einigen, die Praxen ab dem 1. Juli 2023 zum Ausgleich der TI-Betriebskosten erhalten sollen. Diese Verhandlungen sind gescheitert. Derzeit gebe es „keine Aussicht auf eine gemeinsam getragene Lösung“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von KBV und KZBV.


Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sieht in einem solchen Fall vor, dass nun das Bundesgesundheitsministerium die Vertragsinhalte festlegt. Der KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer kritisiert: „Mit dem erklärten Ziel, die Kosten zu senken und der Option, die Vereinbarung im nun eingetretenen Fall selbst vorzugeben, hat das BMG von vornherein kaum Platz für Verhandlungen gelassen.“

Für Physiotherapiepraxen ist das interessant, weil sie die gleichen Kostenerstattungen erhalten wie Arztpraxen. Mehr zu den geplanten Schritten in Richtung TI für Heilmittelerbringer:innen könnt Ihr hier nachlesen.

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